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Gute Gründe Gewerkschaftsmitglied zu werden

 Was ist eine Gewerkschaft?

 Gewerkschaften sind freiwillige Zusammenschlüsse von Arbeitnehmer zur Wahrung und Durchsetzung der Interessen ihrer Mitglieder (z. B. Lohnerhöhungen, Arbeitszeitverkürzungen, Kündigungsschutz). Sie nehmen Einsfluss auf die Wirtschft aufgrund der gesetzlich garantierten Rechte, die sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz, Personalvertretungsgesetz und Mitbestimmung ergeben sowie durch das Aushandeln der Tarifverträge und Kontrakte mit Regierung und Arbeitgeberverbänden. Sie vertritt die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und beruflichen Interessen ihrer Mitglieder.

 Das Recht der Arbeitnehmer sich in Gewerkschaften zu organisieren, ergibt aus der im Grundgesetz verankerten Koalitionsfreiheit zu.

 Der Gewerkschaftsstatus setzt voraus:

1. Gegnerunabhängigkeit
Diese beinhaltet sowohl eine finanzielle als auch ideologische Eigenständigkeit. Über diese
Eigenständigkeit verfügt nur ver.di.

2. Mächtigkeit
Darunter ist primär die wirtschaftliche Fähigkeit einen Arbeitskampf zu führen
(Streikkasse) zu verstehen, aber auch der Wille dazu. Für die notwendigenfinanziellen
Zuführungen in die Streikkasse werden von Gewerkschaften deshalb Motgliedsbeiträge in
Höhe von i. H .v. 1 % des Bruttolohnes von ihren Mitgliedern erhoben.

Die Gewerkschaft ver.di ist die größte Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes. Sie führt federführend die Tarifverhandlungen für die anderen DGB Gewerkschaften (Gewerkschaft der Polizei, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft)

Nicht zu den Aufgaben einer Gewerkschaft gehört die Freizeitbetreuung von Beschäftigten, in Form von Kaffeefahrten, Partys oder gar das erstellen oder vertreiben von Arbeitsanleitungen o. Ä. !

 

Dürfen sich Beamte gewerkschaftlich organisieren?

Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit aus dem Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz steht jedermann zu, aslo natürlich auch Beamtinnen und Beamten. Die Koalitionsfreiheit bedeutet u.a. dass es keinem Bürger verweigert werden darf, sich in einer Gewerkschaft zu organisieren. Sie bedeutet auch, dass sich jeder Bürger die Gewerkschaft frei aussuchen darf in der er sich organisieren möchte. Die ver.di ist die Gewerkschaft im Deutschen Gewerkschaftbund (DGB), in der unter anderem die Beamtinnen und Beamten der öffentlichen Verwaltung organisiert sind.

Ist ver.di für die Abschaffung des Berufsbeamtentums?

Klipp und Klar - NEIN!

Der Begriff "Berufsbeamtentum" wird heute nicht ideologisch verwandt. Den Verteidigern des Berufsbeamtentums geht es nicht um die Rechte und die Arbeitsbedingungen von Beamtinnen und Beamten. Sie wollen vielmehr, dass über möglichst viele Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit Befehl und Gehorsamspflicht verfügt werden kann. Damit knüpfen sie an Traditionen an, die aus vor- bzw. antidemokratischen Gesellschaftsordnungen stammen.

Die in der ver.di organisierten Beamtinnen und Beamten wollen dagegen mehr Rechte durchsetzen. Hierzu gehört vor allem, dass Beamte nicht mehr in der unwürdigen Bittstellerrolle vor Parlamenten und Regierungen verbleiben, wenn es um ihre Arbeitbedingungen geht, sondern Verhandlungsrechte wahrnehmen und mit den Arbeitgebern Tarifverträge beschließen können.

Konservative Politiker und Standesorganisationen versuchen diese Position mit der Formel "ver.di will das Berufsbeamtentum abschaffen" in Mißkredit zu bringen.

 

Warum mischt sich die Gewerkschaft in die Politik ein?

Die Gewerkschaftstätigkeit beinhaltet für ver.di auch politische Arbeit, da über die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Beschäftigten auf politischer Ebene entschieden wird.

Als da sind:

Die Umsetzung der Gleichstellung der Frauen oder von Arbeitsschutzgesetzen etwa der EU Bildschirmrichtlinien. Oder die Gewährung von Rechtsschutz bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, und zwar nicht nur in der Theorie.

Ver.di strebt ein einheitliches Dienstrecht an. Das bedeutet vereinfacht gesagt, wer dasselbe arbeitet soll auch dieselben Rechte haben und dasselbe verdienen, und nicht jahrelang unterbezahlt arbeiten wie dies die Beamtenlaufbahn zwingend vorgibt. Das einheitliche Dienstrecht bedeutet nicht automatisch die Abschaffung des Beamtentums. Wobei ver.di die Ansicht vertritt, das der Beamtenstatus vielfach nur benutzt wird um Beamte, Angestellte und Arbeiter gegeneinander auszuspielen.

Ver.di versucht vielmehr die Recht der Personalräte zu stärken, mehr Mitsprache- und Verhandlungsmöglichkeiten zu eröffnen, sowie anstehende Änderungen kompetent und kritisch zu begleiten.


Dadurch sollen den Beschäftigten eine größere Einflußnahme bei der Mitgestaltung von Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen, bei Strukturentscheidungen, sowie bei Fortbildung und Qualifizierung ermöglicht werden.

Eine leistungsgerechte Bezahlung ist angesichts der Beförderungsstaus in allen Laufbahnen, trotz aller Leistungsdiskussionen, unmöglich - wenn nicht - wie von uns gefordert - die Laufbahnobergrenzen abgeschafft werden.

 
Was will die ver.di-Beamtenpolitik durchsetzen:

1. Die Besoldung muss stimmen!

  • Die Tarifergebnisse zu Einkommenserhöhungen müssen zeit- und inhaltsgleich auf die Besoldung übernommen werden.
  • Die Stellenplanobergrenzen gehören abgeschafft.
  • Die Bezahlung darf nicht einseitig per Diktat durch den Gesetz- oder Versordnungsgeber erfolgen.
  • Der Bezahlungsanspruch der Beamtinnen und Beamten soll auf der Grundlage von Tätigkeitsmerkmalen erfolgen, die mit ver.di vereinbart werden.

 

2. Arbeitszeit: Modernisierung überfällig!

Wir machen uns stark für moderne Arbeitszeitmodelle, die

  • Arbeitsplätze sichern und erweitern,
  • Verinbarkeit von Beruf und Familie regeln.
  • Wir wollen die Altersteilzeit ausbauen und erweitern.

 

3. Ausbildung und Qualifizierung: Zukunftsorientiert gestalten!

  • Ausreichende und hochwertige Qualitfizierungsmaßnahmen sind ein Garant für sichere und attraktive Arbeitsplätze - heute und in Zukunft. Sie verbessern und steigern die Berufschancen im öffentlichen Dienst wie auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
  • Deshalb ist Aus-, Fortbildung- und Weiterbildung zukunftsorientiert zu gestalten. Das bedeutet in erster Linie:
  • Die Ausbildungsinhalte müssen modernisiert wrden. Neue Schwerpunkte sollen Betriebswirtschaftslehre, Fremdsprachen, Informations- und Kommunikationstechniken sein.
  • Zeitgemäße Qualifikationen wie Team-, Kommunikations- und Problemlösungsfähigkeiten müssen vermittelt, gefördert und eingeübt werden.
  • Im Vordergrund muss die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen stehen, um die selbständige Einarbeitung in neue Aufgaben- und Rechtsgebiete zu ermöglichen.
  • Gezielt muss für die Übernahme von Führungsaufgaben qualifiziert werden.
  • Das Laufbahnrecht reformieren - die Durchlässigkeit zwischen den Laufbahnen fördern.

4. Dienstrecht: Verhandeln statt verordnen

  • Das Streikrecht muss uneingeschränkt anerkannt werden
  • Gewerkschaftliche Aktions- und Durchsetzungsmöglichkeiten müssen sowohl im Tarif- als auch im Beamtenbereich genutzt werden können.
  • Verhandlungen und Vereinbarungen mit dem DGB und seinen Gewerkschaften müssen fortentwickelt werden.

 ....gute Gründe, Gewerkschaftsmitglied zu werden
 

1. Rechtsschutz

Für Gewerkschaftsmitglieder gibt es einen kostenfreien Rechtsschutz bei allen Streitigkeiten aus dem Arbeitsleben. Wenn es um Meinungsverschiedenheiten mit der Kranken-, Rentenversicherung oder der Berufsgenossenschaft geht, hilft der - ebenfalls kostenfreie - Sozialrechtsschutz.

2. Tarifliche Leistungen

Nur Mitglieder haben einen verbrieften Rechtsanspruch auf alle Leistungen aus den von den Gewerkschaften ausgehandelten Tarifverträgen.

3. Unterstützung bei Streik, Aussperrung und Maßregelung

Wenn es bei Tarifverhandlungen hart auf hart kommt, unterstützt die Gewerkschaft ihre Mitglieder bei Streik und Aussperrung und Maßregelungen durch den Arbeitgeber.

4. Qualifizierung und Weiterbildung

Die Gewerkschaften bieten Seminare zu betrieblichen und gesellschaftspolitischen Themen an. Und das nicht nur für Betriebs- und Personalräte. Kinderbetreuung ist in vielen Seminaren eine Selbstverständlichkeit.

5. Freizeit-Unfallversicherung

Bei vielen Gewerkschaften ist eine Freizeit- und Unfallversicherung im Mitgliedsbeitrag enthalten. Wenn Mitglieder in der Freizeit einen Unfall erleiden und stationär behandelt werden müssen, gibt es ein Unfall-Krankenhaustagegeld. Außerdem eine Invaliditäts- oder Todesfallentschädigung.

6. Beratung und Information

Mitglieder können sich qualifiziert beraten lassen. Ob es um Rechte nach dem Tarifvertrag oder um ihre Stellung im Betrieb bzw. am Arbeitsplatz geht. Wichtige gewerkschaftliche Themen enthält die kostenlose Mitgliedszeitschrift. Darüber hinaus geben Info-Broschüren Auskunft zu aktuellen Sachthemen.

7. Spezialservice

Mitglieder können in einigen Gewerkschaften Sonderkonditionen in Anspruch nehmen. Ob es um Reisen, Autokauf und –versicherung oder um die Telekommunikation geht.

  

Warum ver.di???

Wer diese Frage jetzt immer noch nicht

 

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